Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Die Kostenübernahme erfolgt vollständig oder anteilig durch Private-Krankenversicherungen, durch die Beihilfe(Beamtenrecht) als auch mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen.

Die Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen ist ohne Heilpraktiker-Zusatzversicherung momentan selten möglich. Fragen Sie gegebenenfalls vorab Ihre Krankenkasse, ob Heilpraktiker-Leistungen übernommen bzw. welche Zusatzversicherungen angeboten werden. So übernimmt beispielsweise die Techniker Krankenkasse zum Teil die Kosten. Ohne Kostenübernahme der Krankenkasse kann die Behandlung als Selbstzahler in Anspruch genommen werden.